Einst zogen tapfere Ritter durch die Lande, die den Wehrlosen und Schwachen Schutz gaben und den Glauben an Gott und den Frieden verteidigten. Ein solcher Ritter, dessen Name nicht bekannt ist, ritt mit seinem Pferd durch die Wälder der Eresburg. Dabei traf er auf die Raubritter von Padberg. Raubritter setzten sich nicht für die Schwachen ein, sondern bereicherten sich durch Straßenraub und Plünderungen. So wollten auch die Raubritter von Padberg dem Ehrenmann Geld, Gold, Waffen und Pferd stehlen. Der ehrenwerte Ritter floh durch den Wald und wollte Schutz im Kloster auf dem Eresberg suchen. Plötzlich sah er sich von den Raubrittern umzingelt. Vor ihm und hinter ihm die Raubritter, auf er einen Seite die steilen Felsen und auf der anderen Seite der Abgrund. Der Ritter wollte aber lieber ehrenhaft sterben, als den Raubrittern in die Hände zu fallen. Er wendete sein Pferd, gab ihm die Sporen und sprang über den Felsenrand in die Tiefe des Diemeltals. Dann aber geschah etwas Unmögliches. Wie von Geisterhand getragen, landete der Ritter unversehrt im Tal und ward nie mehr gesehen.
In den bäuerlichen Kreisen der Oberstadt kursiert bis heute eine andere Version der Sage. Im Mittelalter, als unser Land noch von Grafen und Fürsten regiert wurde, gehörten die Bauern zu den Untertan dieser Herrschaften. Abgaben- und Dienstverpflichtungen machten ihnen das Leben schwer. Ein solcher Bauer wurde eines Tages zu Unrecht des Diebstahls verdächtigt. Der strenge Graf schickte einen Ritter aus, den Bauern gefangen zu nehmen und einer gerechten Strafe zuzuführen. Da der Bauer um sein Leben bangte, floh er mit seinem Esel in die Wälder der Eresburg, verfolgt von dem Ritter auf seinem schnellen Pferd. Doch die Schnelligkeit des Pferdes sollte dem Ritter zum Verhängnis werden. Der Bauer ritt mit seinem Esel um den Felsen des Rittersprungs herum. Der ihn verfolgende Ritter erkannte diese Kehre aber nicht. Er konnte sein Pferd nicht rechtzeitig zügeln und beide stürzten in die Tiefe des Diemeltals. Der Bauer aber konnte seinem Verfolger und damit seinem Grundherren unbeschadet entkommen.