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Wittekind / Widukind

Der Name Widukind erschien erstmals im Jahr 777 n. Chr. in den Analen Karls des Großen in Verbindung mit der ersten Reichsversammlung in Paderborn. Alle Großen der sächsischen Stämme waren erschienen, außer der Herzog der Westfalen, der große Widukind. Der Westfalenherzog hatte schon ein Jahr später erreicht, dass die Sachsenfürsten sich gegen Karl den Großen wieder verbündeten und setzte sich an die Spitze des Widerstands gegen die Franken. Im Juli 782 fand in Lippspringe eine erneute Reichsversammlung auf sächsischem Gebiet statt. Die fränkische Grafschaftsverfassung wurde auf Sachsen übertragen und sächsischen Edelinge zu Grafen ernannt. Trotzdem schaffte Widukind eine erneute Vereinigung der Sachse, um sich gegen die Franken aufzulehnen. Dieses führte in den Folgejahren wiederum zu zahlreichen Feldzügen der Franken gegen die Sachsen. Erst 785 unterwarf sich Widukind dem Frankenkönig und ließ sich taufen. Widukind soll am 7. Januar 807 verstorben sein.

Quelle: Wattenbach, Wilhelm, „Widukind“, in: Allgemeine Deutsche Biographie (1897), S. [Onlinefassung]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118503820.html